Das Handelregister ist ein öffentliches Register, dass von den Amtsgerichten geführt wird. Es legt für den Geschäftsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse der eingetragenen Einzelkaufleute und Gesellschaften offen.
Die Anmeldung zum Handelsregister muss in notariell beglaubigter Form erfolgen
Im Zusammenhang mit der Handelsregistereintragung stellt sich häufig die Frage der Firmierung, d. h. des Namens des einzutragenden Unternehmens oder der Eintragungspflicht.
Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Es dürfen keine Angaben enthalten sein, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.
Zur Eintragung in das Handelsregister ist jeder Kaufmann verpflichtet, dessen Geschäftsbetrieb kaufmännische Einrichtungen erfordert. Dies wird in der Regel angenommen, wenn der Jahresumsatz eines Handelsunternehmens über 400.000 € liegt und mehrere Mitarbeiter beschäftigt werden.
OHG, KG, GmbH und AG sind in das Handelsregister einzutragen.
Freiwillig kann sich jeder Gewerbebetreibende – unabhängig vom Umfang des Unternehmens – in das Handelsregister eintragen lassen.
Einen original Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichts können Sie als PDF sofort Online und auf Rechnung hier anfordern:
http://www.handelsregister-online.net